Erbschaft & Immobilien

Immobilie geerbt – was nun?

Verkaufen, behalten oder vermieten? Wir helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen – mit persönlicher Beratung und unserem kostenfreien Ratgeber.

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Erben bringt Verantwortung

Eine geerbte Immobilie kann Freude und Belastung zugleich sein. Die Fristen aus dem Erbrecht, die steuerlichen Fragen und die Frage nach dem richtigen Marktwert überfordern viele Erben – besonders dann, wenn das Haus weit weg liegt oder die Erbengemeinschaft uneinig ist.

Wir begleiten Sie von der ersten Orientierung bis zur Entscheidung – ohne Druck, ohne Verpflichtung. Als erfahrener Immobilienmakler im Neckartal und Odenwald kennen wir die örtlichen Preise. Eine erste Einschätzung erhalten Sie online kostenfrei.

Ob Verkauf, Vermietung oder Selbstnutzung: Wir helfen Ihnen, die für Ihre Situation richtige Entscheidung zu treffen. Das Erstgespräch bei uns ist kostenfrei und unverbindlich – auch wenn Sie sich am Ende gegen einen Verkauf entscheiden.

Häufige Situationen bei Erbimmobilien

Die Gründe, warum Erben ihre Immobilie abgeben, sind vielfältig. Wir kennen diese Situationen:

  • Elternhaus nach dem Tod der Eltern
  • Erbengemeinschaft – mehrere Erben, ein Haus
  • Immobilie weit weg vom eigenen Wohnort
  • Haus mit Renovierungsbedarf
  • Wohnung mit laufendem Mietvertrag
  • Grundstück ohne Bebauungsplan
  • Pflichtteil und Ausgleichszahlungen
Ratgeber

Unser Ratgeber: Immobilie geerbt

Fristen, Steuern, Verkauf oder Vermietung – unser Ratgeber fasst das Wichtigste zusammen und hilft Ihnen, den Überblick zu behalten.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Muss ich eine geerbte Immobilie sofort verkaufen?

Nein – es gibt keine gesetzliche Pflicht dazu. Wichtig sind jedoch die Fristen: Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen (ab Kenntnis), die Erbschaftssteuererklärung muss innerhalb von drei Monaten nach dem Erbfall beim Finanzamt eingereicht werden. Für die Entscheidung selbst haben Sie Zeit. Wir beraten Sie gerne ohne Druck und ohne Verpflichtung.

Was gilt bei einer Erbengemeinschaft?

Wenn mehrere Erben eine Immobilie gemeinsam erben, müssen alle zustimmen – ein Alleingang ist nicht möglich. Gleichzeitig kann ein einzelner Erbe eine Teilungsversteigerung beantragen, was für alle Beteiligten nachteilig sein kann. Wir kennen diese Situationen und helfen Ihnen dabei, mit allen Erben einen einvernehmlichen Weg zu finden.

Wie wird eine geerbte Immobilie bewertet?

Das Finanzamt setzt einen eigenen Steuerwert an (Grundbesitzwert), der häufig vom tatsächlichen Marktwert abweicht – oft zu Ihrem Nachteil. Hinsichtlich des realen Marktwerts können wir Sie beraten. Bei großen Wertdifferenzen empfiehlt es sich aber letztlich, einen Steuerberater einzuschalten und sich beraten zu lassen.

Welche Steuern fallen beim Verkauf einer Erbimmobilie an?

Wenn die Immobilie nicht selbst genutzt wurde und die Haltezeit weniger als zehn Jahre beträgt, kann Spekulationssteuer anfallen – dabei zählt das Datum des ursprünglichen Kaufs durch den Erblasser, nicht das Erbdatum. Bei selbst genutzten Objekten entfällt die Spekulationssteuer in der Regel. Wir empfehlen, frühzeitig einen Steuerberater einzuschalten – gerne vermitteln wir einen Kontakt.

Lohnt es sich, die Erbimmobilie zu vermieten statt zu verkaufen?

Das hängt vom Zustand, der Lage und Ihrer persönlichen Situation ab. Eine Vermietung sichert laufende Einnahmen, bedeutet aber auch Verwaltungsaufwand und Instandhaltungspflichten – besonders schwierig, wenn das Objekt weit vom eigenen Wohnort entfernt liegt. Wir helfen Ihnen, beide Optionen nüchtern durchzurechnen.

Wie läuft der Verkauf einer Erbimmobilie ab?

Nach einer kostenfreien Bewertung und Ihrer Entscheidung zum Verkauf übernehmen wir die gesamte Abwicklung: Unterlagen, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen, Kaufpreisverhandlung und Koordination des Notartermins. Sie müssen nicht einmal vor Ort sein – wir halten Sie jederzeit auf dem Laufenden.

Wir beraten Sie persönlich

Kostenfreies Erstgespräch – in unserem Büro in Eberbach oder bei Ihnen vor Ort. Kein Druck, keine Verpflichtung.

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